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Berufsverband

bhvWir sind Mitglied im Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltenberater/innen e.V. (www.hundeschule.de).  Der BHV ist ein Zusammenschluss von professionellen Hundeausbildern/innen aus ganz Deutschland. Ziel ist die Ausbildung von Hund und Hundeführer auf der Basis einer gut funktionierenden Verständigung durch Motivation und positive Verstärkung. Bei dem BHV handelt es sich deutschlandweit  um die größte Berufsorganisation im Bereich Hundeerziehung und -ausbildung. Jedes Fördermitglied im BHV bekennt sich zu den Zielen  und Grundsätzen, welche in §4 und §5 genannt werden.

Der Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen hat sich insbesondere zum Ziel gesetzt:

 

§ 4 Zweck des Vereines

  1. die Pflege und Förderung der artgerechten und tierschutzgemäßen Zucht, Aufzucht und Erziehung, Haltung und Ausbildung von Hunden sowie den verhaltensgerechten Umgang mit Hunden.
  2. sich an der Gestaltung gesetzlicher Regelung, die die unter 1. genannten Ziele oder das allgemeine Hundewesen zum Gegenstand haben, zu beteiligen und mit den staatlichen Stellen in den unter 1. genannten Zielen oder dem allgemeinen Hundewesen zusammenzuarbeiten, ferner, die Öffentlichkeit für die unter 1. genannten Ziele und das allgemeine Hundewesen zu interessieren und sie darüber zu informieren.
  3. auf eine Fundierung des Berufsbildes des/der Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in im Sinne einer Herausbildung von Qualifikationsmerkmalen mit dem Ziel einer Anerkennung des/der Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in als staatlich anerkanntem Beruf hinzuwirken.
  4. die Beratung und Fortbildung seiner Mitglieder und dabei auch die Einrichtung von Ausbildungs- und Fortbildungslehrgängen für den Beruf eines/r Hundeerziehers/in und Verhaltensberaters/in.
  5. die Förderung der harmonischen Zusammenarbeit und des Austausches der Mitglieder untereinander.
  6. die Entwicklung artgerechter und tierschutzgemäßer Erziehungs- und Therapiemethoden für Hunde, desgleichen die Beteiligung an wissenschaftlicher Forschung an Caniden.

 

§ 5   Hundeerziehung und Verhaltensberatung

  1. Die Mitglieder des Vereines verpflichten sich grundsätzlich bei der Hundeerziehung, - ausbildung und Verhaltenstherapie auf Erziehungshilfen zu verzichten, die Schmerzen und Leiden bei Hunden auslösen.
  2. Die Verwendung von Stachelhalsbändern, Zughalsbändern ohne Stopp und Erziehungsgeschirren mit Zugwirkung unter den Achseln sowie Reizstromgeräten ist den Mitgliedern verboten.

 

 

 

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