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Sachkundenachweis NRW
Neuer Termin für die Prüfung am Montag, den 24.02.25 um 18:00 Uhr
Halter von "großen und bestimmten Hunden" müssen sachkundig sein! Gemäß § 11 Punkt 2 LHundG NRW sind Halter von Hunden, die ausgewachsen größer als 40 cm und/ oder schwerer als 20 kg sind, verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Sie benötigen daher als Hundehalter eines großen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse eine Sachkundebescheinigung zur Vorlage beim Ordnungamt.
Ich bin befugt, als Sachverständiger tätig zu sein, und Sachkundeprüfungen sowie Verhaltensprüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung gemäß LHundG NRW abzunehmen. Es finden regelmäßig Termine statt indem Sie die Sachkundebescheinigung erwerben können. Die aktuellen Termine finden sie auf unserere Homepage unter Kurse/Seminare oder sie klicken. Einzeltermine sind aktuell nicht möglich. Die im multiple-choice-Verfahren auszufüllenden Prüfungsbögen werden im Anschluss an die Prüfung mit allen Teilnehmern direkt besprochen, um einen zusätzlichen Lerneffekt zu erzielen.