Halter von "großen und bestimmten Hunden" müssen sachkundig sein!
Gemäß § 11 Punkt 2 LHundG NRW sind Halter von Hunden, die ausgewachsen größer als 40 cm und/ oder schwerer als 20 kg sind, verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen.
Sie benötigen daher als Hundehalter eines großen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse eine Sachkundebescheinigung zur Vorlage beim Ordnungamt.
Ich bin Sachverständiger für und Sachkundeprüfungen sowie Verhaltensprüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung gemäß LHundG NRW ..
Es finden regelmäßig Termine statt indem Sie die Sachkundebescheinigung erwerben können. Die aktuellen Termine finden sie auf unserer Homepage unter Kurse/Seminare.
Einzeltermine sind aktuell nicht möglich.
Die im multiple-choice-Verfahren auszufüllenden Prüfungsbögen werden im Anschluss an die Prüfung mit allen Teilnehmern direkt besprochen, um einen zusätzlichen Lerneffekt zu erzielen.
Wer ist verpflichtet eine Sachkundebescheinigung vorzulegen?
Hundehalter mit sogenannten "großen Hunden" oder Hunde "bestimmter Rassen":
1. Ihr Hund ist gem. §11 des Landeshundegesetzes ein „Großer Hund“ wenn er:
- eine Schulterhöhe von 40 cm
- oder ein Gewicht von 20 Kg erreicht
Das Landeshundegestz NRW §11 legt den Haltern dieser Hunde folgende Pflichten auf:
- Die Sachkunde des Halters muss durch eine Sachkundebescheinigung beim Ordnungsamt nachgewiesen werden.
- Eine Haftpflichtversicherung ist dem Ordnungsamt nachzuweisen.
- Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
2. Ihr Hund ist gem. §10 des Landeshundegesetzes ein Hund Bestimmter Rassen wenn er zu folgenden Rassen gehört. Bitte beachten Sie, dass für die unten aufgeführten Rassen die Sachkundeprüfung nur in einem individuellen Einzeltermin bei uns möglich ist. Rufen sich mich hierfür gerne an: 01782345885:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden
Das Landeshundegesetz NRW §10 legt den Haltern dieser Hunde folgende Pflichten auf:
- Die Sachkunde des Halters muss durch eine Sachkundebescheinigung beim Ordnungsamt nachgewiesen werden.
- Die Zuverlässigkeit des Halters (pol. Führungszeugnis) muss beim Ordnungsamt nachgewiesen werden.
- Der Halter muss das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- Der Hundehalter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen.
- Es muss sichergestellt sein, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und
Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen. - Eine Haftpflichtversicherung ist dem Ordnungsamt nachzuweisen.
- Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Kosten für einen individuellen Termin nur mit Ihnen: 79,00 Euro incl. Mehrwertsteuer
Abnahme der Verhaltensprüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10, Abs. 1, LHundG NRW
Für das Halten von Hunden bestimmter Rassen wird in NRW eine Halter-Sachkundeprüfung verlangt und eine Verhaltensprüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung. Diese Prüfungen können in unserer Hundeschule abgelegt werden.
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und/ oder Leinenpflicht müssen die Besitzer mit ihren Hunden eine von mir ausgearbeitete Verhaltensprüfung erfolgreich ablegen. Der Hund muss vom Grundgehorsam sehr gut sein. Ferner wird das Verhalten der Hunde in verschiedenen Alltagssituationen (z.B. Begegnungen mit Menschen und Hunden, Straßenverkehr, ungewöhnliche Reize, wie Regenschirm, Hut, Mantel u.a.) getestet. Die Hunde müssen ein sozial- und umweltsicheres Verhalten zeigen.
Mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Verhaltensprüfung können Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde, die Befreiung von der Maulkorb- und / oder der Anleinpflicht beantragen.
Kosten für die Prüfung zur Abnahme und Erstellung des Gutachtens der Verhaltensprüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung:
Kosten: 280,00 €. incl. Mehrwertsteuer
Bankverbindung:
Hörsteler Hundezentrum
VR Bank Kreis Steinfurt
IBAN:DE82 4036 1906 0845 1720 00